BERUFSFACHSCHULE FÜR KINDERPFLEGE (BFS-K)

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KINDERPFLEGER/IN WERDEN

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Die Berufsfachschule für Kinderpflege vermittelt grundlegende Kenntnisse zur pädagogischen Mitarbeit in verschiedenen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern.

Berufsbild und Ziel
Die Ausbildung erstreckt sich in der Regel über zwei Jahre (Vollzeit). Aufgabe der Kinderpflegerin/des Kinderpflegers ist die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern, überwiegend im Säuglingsalter bis ins frühe Schulalter. Die Ausbildung endet mit der Abschlussprüfung zur staatlich geprüften Kinderpflegerin/zum staatlich geprüften Kinderpfleger.

Ausbildungsvoraussetzungen

  • mind. erfolgreicher Mittelschulabschluss
  • ärztliche Bescheinigung über Berufseignung (nicht älter als 3 Monate)
  • erweitertes Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate – bei Zusage bitte nachreichen)

Hinweis zur Mittleren Reife

Wenn bei der Abschlussprüfung der Berufsfachschule ein Notendurchschnitt von 3,0 oder besser erreicht ist und ein Nachweis ausreichender Englischkenntnisse (= Note 4) auf dem Leistungsstand eines mindestens fünfjährigen Englischunterrichts vorliegt, wird die Mittlere Reife mit dem Abschlusszeugnis der Berufsfachschule zuerkannt.

 

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ABLAUF + INHALT

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Die Schülerinnen un Schüler sind in der Regel einen Tag in der Woche an ihrer Praxisstelle (z.B. Krippe, Kindergarten, Kinderhort, Häuser für Kinder, …) und an vier Tagen im Unterricht an der Berufsfachschule.

An der Berufsfachschule erfolgt der Unterricht in folgenden Fächern:

  • Pädagogik und Psychologie
  • Deutsch und Kommunikation
  • Politik, Gesellschaft und Berufskunde
  • Mathematisch-naturwissenschaftliche Erziehung
  • Englisch
  • Musik und Musikerziehung
  • Sport- und Bewegungserziehung
  • Ökologie und Gesundheit
  • Religionslehre und Religionspädagogik
  • Praxis- und Methodenlehre/Medienerziehung
  • Werkerziehung und Gestaltung
  • Rechtskunde
  • Hauswirtschaftliche Erziehung
  • Säuglingsbetreuung
  • Sozialpädagogische Praxis
  • zzgl. Wahlfächer

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PRÜFUNG + ABSCHLUSS

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Am Ende des zweiten Schuljahres finden verbindliche Abschlussprüfungen (schriftlich/mündlich/praktisch) in den Fächern Deutsch und Kommunikation, Pädagogik und Psychologie und in Sozialpädagogischer Praxis statt. Bei erfolgreichem Bestehen berechtigt diese zur Führung der Berufsbezeichnung „staatlich geprüfte Kinderpflegerin/staatlich geprüfter Kinderpfleger“. Diese wiederum ist u.a. Voraussetzung für die Aufnahme an eine Fachakademie für Sozialpädagogik.

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RECHTLICHE GRUNDLAGEN

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Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

  • Lehrplan für die Berufsfachschulen für Kinderpflege 1. + 2. Jahr, i.d.d.g.F.
  • Berufsfachschulordnung Ernährung und Versorgung, Kinderpflege, Sozialpflege, Hotel – und Tourismusmanagement, Informatik (Berufsfachschulordnung BFSO), i.d.d.g.F.
  • Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG), i.d.d.g.F.