ERZIEHER/IN WERDEN
Der Ausbildungsweg erstreckt sich in der Regel über 4 Jahre. Unter gewissen Voraussetzungen kann die Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher auf 3 Jahre verkürzt werden. Bitte wenden Sie sich bei diesbezüglichen (Rück-) Fragen gerne an die Schulleiterin der Fachakademie, Manuela Schambeck: manuela.schambeck@pbz-furth.de
Aufgabe der Erzieherin/des Erziehers ist die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen von 0-27 Jahren. Die Ausbildung endet bei erfolgreichem Durchlaufen mit der Anerkennung zur staatlich anerkannten Erzieherin/zum staatlich anerkannten Erzieher.
1. Jahr:
2. Jahr:
3. Jahr:
4. Jahr:
Abschluss: staatlich anerkannte Erzieherin/staatlich anerkannter Erzieher (Bachelor Professional in Sozialwesen)
Die Ausbildung „zur staatlich anerkannten Erzieherin/zum staatlich anerkannten Erzieher“ ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) der Niveaustufe 6 zugeteilt, was den hohen Ansprüchen an dieses Berufsbild gerecht wird.Aufgabe der Erzieherin/des Erziehers ist die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen von 0-27 Jahren. Die Ausbildung endet bei erfolgreichem Durchlaufen mit der Anerkennung zur staatlich anerkannten Erzieherin/zum staatlich anerkannten Erzieher.
Hinweis zur (Fach-)Hochschulreife
An der Fachakademie haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, die (fachgebundene) Fachhochschulreife und u. U. die fachgebundene Hochschulreife zu erwerben.
Arbeitsfelder der Erzieherin/des Erziehers:
- Kindertageseinrichtungen (Krippen, Kindergärten, Horte, Häuser für Kinder ,…)
- Schulische Ganztagsangebote (außerschulischer Bereich)
- Maßnahmen der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe (Heime für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, Heilpädagogische Einrichtungen, Tagesgruppen, …)
- Offene Kinder- und Jugendarbeit
SOZIALPÄDAGOGISCHES EINFÜHRUNGSJAHR (SEJ)
Sozialpädagogische Erstausbildung und Ziel
Voraussetzungen:
- mittlerer Schulabschluss,
- ärztliche Bescheinigung über Berufseignung (nicht älter als 3 Monate),
- erweitertes Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate),
- das Fehlen von Anhaltspunkten, die die Bewerberin oder den Bewerber als ungeeignet für den Beruf der Erzieherin oder des Erziehers erscheinen lassen,
- bei Minderjährigen das Einverständnis der Erziehungsberechtigten.
Download SOZIALPÄDAGOGISCHES EINFÜHRUNGSJAHR (SEJ)
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pdf Praktikantenvertrag (SEJ) | 107.73 KB | Download |
Unterrichtsfächer
- An den Seminartagen erfolgt der Unterricht in folgenden Fächern:
- Pädagogik und Psychologie
- Deutsch und Kommunikation
- Englisch
- Recht und Verwaltung
- Musik- und Bewegungserziehung
- Kunst- und Werkpädagogik
- Naturwissenschaft und Gesundheit
- Religionspädagogik und ethische Erziehung
- Praxis- und Methodenlehre mit Kleinstkindpädagogik
STUDIENJAHRE AN DER FACHAKADEMIE
Ziel
Erzieher nehmen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsaufgaben für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 0-27 Jahre in den verschiedenen Arbeitsfeldern selbstständig und eigenverantwortlich wahr. Sie arbeiten familienergänzend, -unterstützend oder -ersetzend (vgl. SGB VIII, § 7). Diesen „Leitmotiven“ ist die Ausbildung im Rahmen der beiden Studienjahre verpflichtet.
Voraussetzungen
Die Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher setzt u.a. voraus, dass Sie entweder a) das sozialpädagogische Einführungsjahr oder b) die Ausbildung zur Kinderpfleger/zum Kinderpfleger erfolgreich durchlaufen haben. Bewerberinnen mit (Fach-) Hochschulreife können grundsätzlich direkt in das 1. Studienjahr einsteigen – bitte kontaktieren Sie bei diesbezüglichem Interesse die Schulleitung der Fachakademie.
Download STUDIENJAHRE AN DER FACHAKADEMIE
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docx Praktikumsvereinbarung im Blockpraktikum 2024 | 419.50 KB | Download |
pdf Praktikumsvereinbarung im Blockpraktikum 2024 | 176.34 KB | Download |
Ablauf der beiden Studienjahr
Die theoretische Ausbildung an der Fachakademie findet in Vollzeit statt. In die beiden Studienjahre sind Blockpraktika integriert.
In den beiden Studienjahren erfolgt der Unterricht in folgenden Fächern:
- Pädagogik/Psychologie/Heilpädagogik
- Politik und Gesellschaft/Soziologie
- Mathematisch-naturwissenschaftliche Bildung
- Ökologie/Gesundheitspädagogik
- Recht und Organisation
- Literatur- und Medienpädagogik
- Englisch
- Deutsch
- Theologie/Religionspädagogik
- Praxis- und Methodenlehre mit Gesprächsführung
- Kunst- und Werkpädagogik
- Musik- und Bewegungspädagogik
- Sozialpädagogische Übungen
- Sozialpädagogische Praxis
- zzgl. Wahlfächer
BERUFSPRAKTIKUM
Berufspraktikum und Ziel
Das Berufspraktikum, auch als „Anerkennungsjahr“ bezeichnet, dient im Anschluss an die bestandene Abschlussprüfung der fachgerechten Einarbeitung in die Berufspraxis:
- Die Berufspraktikantin bzw. derer Berufspraktikant soll befähigt werden
- seine theoretischen Kenntnisse selbstverantwortlich in der Praxis anzuwenden und zu erweitern,
- Konzeptionen zu erfassen, Erziehungsarbeit zu planen und in die Erziehungspraxis umzusetzen,
- eine Gruppe sowohl selbstständig als auch in Zusammenarbeit mit einer Hilfskraft zu führen,
- konstruktiv im Team zu arbeiten –
- in Zusammenarbeit mit den Eltern. (FakO)
Download BERUFSPRAKTIKUM
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pdf Praktikantenvertrag Berufspraktikum 5.Jahr | 188.18 KB | Download |
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Links zu den Gesetzestexten:
Ablauf
Das Berufspraktikum findet überwiegend in der Praxis statt. Seminartage an der Fachakademie ergänzen dieses. Im Rahmen des Berufspraktikums ist eine Facharbeit anzufertigen sowie – zum Ende hin – eine praktische Prüfung und das Colloquium (mündliche Prüfung) abzulegen.
ABSCHLUSS
Bei erfolgreichem Durchlaufen des Berufspraktikums wird die Urkunde, die zur Führung der Berufsbezeichnung „staatlich anerkannte Erzieherin/staatlich anerkannter Erzieher (Bachelor Professional in Sozialwesen) Fachhochschulreife„ berechtigt, verliehen.